Munster Wietzendorf Breloh

 

Führerscheinklassen

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Mofa

Mindestalter: 15 Jahre


Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- auch ohne Tretkurbel -
Wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.



Geltungsdauer:
ohne Befristung
Führerscheinklasse  M

Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre



Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

 

- bbH max. 45 km/h

- Hupraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor

- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

 

- bbH max. 45 km/H

- Hubraum max. 50 cm³ bei   Fremdzündungsmotoren

- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor

 

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

 

- bbH max. 45 km/h

- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündmotoren

- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor

- Leermasse max. 350 kg

 

Geltungsdauer:
ohne Befristung

 


 

Einschluss: keine

 


 

Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

 



Erforderlich:

Lichtbild - Sehtest
Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis oder Reisepass
Führerscheinklasse A1

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

 

 

Krafträder mit:

 

- Hubraum max. 125 cm³

- Leistung max. 11 kW

- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

 

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

 

- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungs-   motoren) oder bbH über 45 km/h

- Leistung max. 15 kW



Geltungsdauer:
ohne Befristung

 


 

Beinhaltet Klasse: AM

 


 

Geschwindigkeits- beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

 



Erforderlich:

Lichtbild - Sehtest
Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis oder Reisepass

 

Führerscheinklasse A

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre



Krafträder mit:

 

- Leistung max. 35 kW

 

- Verhältnis Leistung/Gewicht

  max. 0,2 kW / kg

Geltungsdauer:
ohne Befristung

 



Beinhaltet Klasse:

AM und A1

 


 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 



Erforderlich:

Lichtbild - Sehtest
Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis oder Reisepass

Führerscheinklasse A1

Klasse A

Mindestalter:

 

20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"

 

21 Jahre für Trikes

 

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

 

 

Krafträder mit:

 

- Hubraum über 50 cm³ oder

- bbH über 45 km/h

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistungen über 15 kW

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

 

- Hubraum über 50 cm³ (bei

  Verbrennungsmotoren) oder

- bbH über 45 km/h

- Leistung über 15 kW



Geltungsdauer:
ohne Befristung

 


 

Beinhaltet Klasse:

AM, A1, A2

 


 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 



Erforderlich:

Lichtbild - Sehtest
Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis oder Reisepass

 

BF 17

BF 17

Mindestalter: 17 Jahre

bei Begleitendem Fahren

Führerscheinantrag

Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Sehtest

Antrag der Eltern / gesetzlichen Vertreter

Kopien der Fahrerlaubnis und Personalausweis der Eltern/ gesetzlichen Vertreter

Kopien der Fahrerlaubnis und Personalausweis der Begleitpersonen

Antrag der Begleitperson/en

Ansonsten wie Klasse "B"
Führerscheinklasse B

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre



Kraftfahrzeuge


ausgenommen Kraftfahrzeuge der

Klassen AM, A1, A2 und A mit

 

- zG max. 3.500 kg

 

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

 

 

Anhängerregelung:

 

- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

 

- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt,

  wenn zG der der Fahrerlaubniskommbination

  max. 3.500 kg

 

Geltungsdauer:
ohne Befristung

 


 


Beinhaltet Klasse:
AM, L

 


 

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger mit max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

 


 


Erforderlich:

Lichtbild - Sehtest
Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis oder Reisepass

 

Führerscheinklasse BE

Klasse 96

Mindestalter: 18 Jahre



Kraftfahrzeuge der Klassen B mit Anhängern

 

- zG des Anhängers über 750 kg


- zG der Fahrzeugkombination +über 3.500 kg,

  aber max. 4.250 kg

Vorbesitz Klasse B

 


 

Geltungsdauer:
ohne Befristung

 


 

Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

 

Führerscheinklasse BE

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre



Kraftfahrzeuge der Klassen B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

 

- zG des Anhängers über 750 kg,

  aber max. 3.400 kg

 

Vorbesitz Klasse B

 


 


Geltungsdauer:
ohne Befristung

 


 

Keine theoretische Prüfung erforderlich, aber eine praktische Prüfung muss sein

 

Führerscheinklasse C1

Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre



Kraftfahrzeuge


ausgenommen Krafträder der

Klassen AM, A1, A2, A


- mit zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg

 

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

 

- Anhänger bis 750 kg zG

 

Geltungsdauer:
bis zum 50. Lebensjahr,
danach befristet auf 5 Jahre

 


 


Vorbesitz Klasse B

 


 


Erforderlich:

Lichtbild
Ärztliches Zeugnis,
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Personalausweis oder Reisepass

 

Führerscheinklasse  C1E

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre



Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

 

- zG Anhänger über 750 kg

 

- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

 

Kraftfahrzeuge der Klassen B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

 

- zG Abhänger über 3.500 kg

 

- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg

 

Wegfall der Bestimmnung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"


Geltungsdauer:
bis zum 50. Lebensjahr,
danach befristet auf 5 Jahre

 


 

Vorbesitz Klasse C1

 


 

Erforderlich:

Lichtbild
Ärztliches Zeugnis,
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Personalausweis oder Reisepass

Führerscheinklasse C

Klasse C

Mindestalter:

 

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

sonst 21 Jahre



Kraftfahrzeuge


ausgenommen Kraftfahrzeuge der

Klassen AM, A1, A2, A


- mit zG über 3.500 kg

 

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

 

- Anhänger bis 750 kg zG

Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre

 


 

Vorbesitz Klasse B

 


 


Beinhaltet:
Klasse C1, L, M, S



Erforderlich:

Lichtbild
Ärztliches Zeugnis,
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Führerscheinklasse CE

Klasse CE

Mindestalter:

 

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

sonst 21 Jahre



Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern oder Sattelanhänger


- zG Anhänger über 750 kg

 

Einschluss der Klassen:

 

BE, C1E, T aowie D1E

bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 

Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre

 


 

Vorbesitz Klasse C

 




Erforderlich:

Lichtbild
Ärztliches Zeugnis,
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Personalausweis oder Reisepass


Klasse T

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h
Mindestalter: 18 für bbH 60 km/h


Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

 

Geltungsdauer:
ohne Befristung

 



Erforderlich:

Lichtbild - Sehtest
Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis oder Reisepass
Führerscheinklasse L

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre



Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Geltungsdauer:
ohne Befristung

 



Erforderlich:

Lichtbild - Sehtest
Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis oder Reisepass