Führerscheinklassen
Mofa |
Mindestalter: 15 Jahre
|
Geltungsdauer: ohne Befristung |
Klasse AM |
Mindestalter: 16 Jahre
- bbH max. 45 km/h - Hupraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor - Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/H - Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren - Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h - Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündmotoren - Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor - Leermasse max. 350 kg
|
Geltungsdauer:
Einschluss: keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Erforderlich: Lichtbild - Sehtest Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen Personalausweis oder Reisepass |
Klasse A1 |
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³ - Leistung max. 11 kW - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungs- motoren) oder bbH über 45 km/h - Leistung max. 15 kW
|
Geltungsdauer:
Beinhaltet Klasse: AM
Geschwindigkeits- beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
|
Klasse A2 |
Mindestalter: 18 Jahre
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW / kg |
Geltungsdauer:
AM und A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Erforderlich: |
Klasse A |
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder - bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistungen über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder - bbH über 45 km/h - Leistung über 15 kW
|
Geltungsdauer:
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
|
BF 17 |
Mindestalter: 17 Jahre bei Begleitendem Fahren |
Ansonsten wie Klasse "B" |
Klasse B |
Mindestalter: 18 Jahre
Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der der Fahrerlaubniskommbination max. 3.500 kg
|
Geltungsdauer:
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger mit max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
|
|
Mindestalter: 18 Jahre
- zG des Anhängers über 750 kg
aber max. 4.250 kg |
Vorbesitz Klasse B
Geltungsdauer:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
|
|
Mindestalter: 18 Jahre
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.400 kg
|
Vorbesitz Klasse B
Keine theoretische Prüfung erforderlich, aber eine praktische Prüfung muss sein
|
Klasse C1 |
Mindestalter: 18 Jahre
Klassen AM, A1, A2, A
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
|
Geltungsdauer:
|
Klasse C1E |
Mindestalter: 18 Jahre
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klassen B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Abhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
Wegfall der Bestimmnung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" |
Geltungsdauer:
Vorbesitz Klasse C1
Erforderlich: |
Klasse C |
Mindestalter:
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
sonst 21 Jahre
Klassen AM, A1, A2, A
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG |
Geltungsdauer:
Vorbesitz Klasse B
Erforderlich: Lichtbild Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis/Gutachten Erste Hilfe Kurs Personalausweis oder Reisepass |
Klasse CE |
Mindestalter:
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
sonst 21 Jahre
- zG Anhänger über 750 kg
Einschluss der Klassen:
BE, C1E, T aowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
|
Geltungsdauer:
Vorbesitz Klasse C
Erforderlich: Lichtbild Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis/Gutachten Erste Hilfe Kurs Personalausweis oder Reisepass |
Klasse T |
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h
|
Geltungsdauer:
Erforderlich: Lichtbild - Sehtest Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen Personalausweis oder Reisepass |
Klasse L |
Mindestalter: 16 Jahre
|
Geltungsdauer:
Erforderlich: Lichtbild - Sehtest Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen Personalausweis oder Reisepass |
